Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Annahme von Kommissionsware

§ 1 Gegenstand und Gewährleistung

1. Der Kommittent versichert, uneingeschränkter Eigentümer der Ware (Kommissionsgut) zu sein und erklärt, dass es sich ausschließlich um Originalware handelt, die frei von Fälschungen oder unrechtmäßig kopierten Artikeln ist.

2. Der Kommittent haftet für die Richtigkeit dieser Angaben. Bei Verstoß behält sich der Kommissionär vor, Schadensersatz geltend zu machen.

§ 2 Übergabe und Verwahrung

1. Das Kommissionsgut verbleibt bis zur Weiterveräußerung durch den Kommissionär im Eigentum des Kommittenten.

2. Die Versicherung der Ware obliegt dem Kommittenten. Der Kommissionär haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.

3. Das Kommissionsgut wird für drei Monate im Ladenbestand geführt. Nach Ablauf dieser Frist geht das Eigentum am Kommissionsgut uneingeschränkt auf den Kommissionär über, der die Ware spenden oder anderweitig verwerten darf. Eine Rückgabe des Kommissionsguts ist nach Ablauf der Frist ausgeschlossen.

§ 3 Verkauf und Preisgestaltung

1. Der Kommissionär verkauft die Ware im eigenen Namen auf Rechnung des Kommittenten gemäß §§ 383 ff. HGB.

2. Ist kein Verkaufspreis festgelegt, so obliegt die Preisgestaltung dem Kommissionär. Der festgelegte Verkaufspreis gilt als Artikelwert.

3. Der Kommittent erklärt sich mit der Preisgestaltung einverstanden und kann nachträglich keine Einwände erheben.

§ 4 Preisreduktion und Spende

1. Der Kommissionär ist berechtigt, den Verkaufspreis nach Ablauf eines Monats um bis zu 50 % zu reduzieren.

2. Nach Ablauf von drei Monaten kann der Kommissionär die Ware spenden oder anderweitig verwerten, sofern der festgelegte Verkaufspreis nicht über 200 € liegt. Höherwertige Artikel verbleiben im Verkauf.

§ 5 Kommission und Auszahlung

1. Der Kommittent erhält 40 % des Nettoverkaufspreises, 60 % verbleiben als Provision beim Kommissionär.

2. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Der Kommittent kann das Guthaben ab dem ersten Tag des folgenden Quartals im Geschäft abholen.

3. Nicht abgeholte Guthaben verfallen nach einem Jahr. Ein Anspruch auf nachträgliche Auszahlung besteht nicht.

§ 6 Haftung

1. Der Kommissionär haftet nicht für Verluste oder Schäden, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Der Kommittent stellt den Kommissionär von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Ware frei.

§ 7 Rücktrittsrecht

1. Der Kommittent hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

2. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rücknahme der Ware nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kommissionärs möglich und erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Kommittenten.

§ 8 Gesamte Ware

1. Diese AGB gelten auch für Ware, die vor ihrer Einführung vom Kommittenten abgegeben wurde und sich noch im Bestand des Kommissionärs befindet.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.

3. Mit Abgabe der Ware erklärt sich der Kommittent mit den vorliegenden AGB einverstanden.

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